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Griechenland 1999-2000
DAS UNBEKANNTE ERKUNDEN / ANNEHMEN
PROJECT ESCAPE OR ANY ROAD
A SKETCH OF MY TRAVEL PHILOSOPHY
REISE-PHILOSOPHIE
Segelausbildung - Segeltraining
Ab Mai 2008 bitte ich Ausbildungstörn für SKS- und SSS-Lehrgänge mit abschließender Praxis Prüfung. Weitere Ausbildungstörns (Skippertraining, Schiffsführung, Schwerwettertraining, Astronavigation) sind ebenfalls möglich und sind geplannt. Die Törns werden in Holland, im Englischen-Kanal, auf Mallorca, den Kanaren und der Karibik stattfinden. Dadurch ist eine breite Reviervieltfalt mit der Möglichkeit der Ausbildung von unterschiedlichen seglerischen Fertigkeiten gegeben.
Wesentliche Merkmale meiner Ausbildungstörns sind interdisziplinäres Wissen, Systematik, praktische Kompetenz und Qualität. Jenseits der vier Grundfächer der nautischen Ausbildung (Navigation, Seerecht, Seemanschaft und Wetterkunde), lege ich besonderen Wert auf die Methoden und Prinzipien souveräner Schiffsführung, der Kommunikation mit der Crew (klare Kommandostrukturen, Briefing und Debriefing), den Methoden der richtigen Törnplannung (Voyage Planning) und den Vorkehrungen für die Schiffssicherheit (Sicherheitseinweisung, Sicherheits- und Gefahren-manöver).
Auf der Grunlage der gegebenen revierbezogenen, ozeanographischen, meteo-rologischen und sonstigen für die Schiffsfahrt relevanten Umstände und Bedingungen, werde ich als Skipper zusammen mit der Crew die Entscheidungen für die sichere Plannung und Durchführung des Törns treffen. Während des Törns wird stets, anhand der nautischen Literatur, der seerechtlichen Regelungen und der aktuellen meteorologischen Informationen eine Beurteilung der Lage stattfinden und ein vollständiger Überblick über die Möglichkeit von Gefahren geschaffen. Der Törn beginn viel früher als das Ablegemanöver und endet längst nicht mit dem Anlegen. Dabei werden die Freude an der Natur, der Genuß der maritimen Reise und der Spaß an dem gemeinsamen Bordleben nicht zu kurz kommen!
Der Schiffsführer (Skipper)
Ein Skipper ist der verantwortliche Boots- bzw. Schiffsführer auf Schiffen der Freizeitschifffahrt. Der Begriff wird auch bei Regatten verwendet. Genau wie der Kapitän in der Berufsschifffahrt, der auch so genannt werden kann, trägt ein Skipper die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheit von Schiff und Besatzung. Ein Skipper muss nicht zwangsläufig Eigner des Schiffes sein, sondern er kann auch für diese Aufgabe angestellt oder einfach von der Besatzung eines Charterbootes als Skipper anerkannt sein. Vor Fahrtantritt muss allerdings festgelegt und im Logbuch dokumentiert werden, welche Person die Schiffsführung übernimmt. Ein Skipper muss im Besitz der jeweils für das Fahrtgebiet und den Bootstyp notwendigen Sportbootführerscheine sein.
Hobby-Skipper
Auf Binnengewässern in Deutschland benötigt der Skipper einen Sport-bootführerschein Binnen, auf den deutschen Schifffahrtsstraßen und Küstengewässern einen Sportbootführerschein See (SBFS), wenn die Motorleistung des Bootes 3.68 KW (5 PS) oder dessen Lüa (Länge über alles) 15 m überschreiten.
Ein Skippertraining ist eine Praxisausbildung für Schiffsführer von Segelyachten. Die Erfahrung zeigt, dass mit Bestehen der Führerscheinprüfung wesentliche Wissensbereiche noch nicht abgedeckt sind. Das Training bereitet den Führerscheinabsolventen auf die eigene Verantwortung als Schiffsführer auf hoher See vor. Die Inhalte sind neben der Vertiefung der allgemeinen Grundlagen der Seemannschaft: Verhalten im Sturm und Sturmtaktik, Feuerbekämpfung, Wassereinbruch und Leckbekämpfung, Benutzung der Rettungsinsel, Unterkühlung, Medico-Gespräch, Maschinenwartung, Not-Reparaturen, Führung und Psychologie, etc., die möglichst praktisch trainiert werden.
Gewerbliche Skipper
Der Begriff Skipper kann eine Berufsbezeichnung darstellen, wenn er sich auf die gewerbliche Steuerung von Wasserfahrzeugen bezieht. Gewerblich bedeutet hier, dass der Skipper für seine Tätigkeit ein Gehalt bekommt.
Gewerbliche Skipper auf Schiffen unter deutscher Flagge unterstehen immer dem Schutz des Seemannsgesetz (SeemG) und müssen vom Arbeitgeber bei der SeeBG gemeldet und sozialversichert sein. Gewerbliche Skipper müssen in Deutschland, bzw. auf Schiffen unter deutscher Flagge weltweit, Inhaber des Sportseeschifferscheins - SSS (Fahrtgebiet weltweit bis 30 sm Abstand von der Küste) beziehungsweise des Sporthochseeschifferscheins - SHS (unbegrenztes Fahrtgebiet) für den entsprechenden Yachttyp sein, sowie im Besitz eines Funkbetriebszeugnisses für die an Bord befindliche Sprechfunkanlage sein.
Skipper auf Ausbildungsschiffen
Für gewerblich betriebene Ausbildungsschiffe z.B. von Segel- oder Motoor-bootschulen, gilt obige Regelung, obwohl hier der wirtschaftliche Gewinn der Ausbildungsstätte im Vordergrund steht. Auch bezahlte Skipper von Charteryachten zählen zur gewerblichen Sportschifffahrt.
Schiffsführer auf gewerblich betriebenen Schiffen
Gewerblich ist ein Wasserfahrzeug, wenn es mit der Absicht eines wirtschaftlichen Gewinnes betrieben wird. Dies trifft insbesondere für Passagier-, Handels- und Fischereischiffe (Kauffahrteischiff) zu. Solche Schiffe dürfen nur von einem Inhaber eines Kapitänspatentes geführt werden.
Sportküstenschifferschein (SKS)
Hier einige allgemeine Informationen über den Sportküsten-schifferschein (SKS) und die wichtigsten Bestimmungen und Anforderungen für die Sportküstenschiffer-Praxisprüfung. Da sich die Bestimmungen für die Prüfung manchmal unvermittelt ändern, kann ich für das unten Ausgeführte keine Haftung übernehmen und behalte mir Änderungen vor.
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten
mit
Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand
von der Festlandküste).
Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 300 Seemeilen auf
Yachten in Küstengewässern.
Die theoretische Prüfung besteht aus
einem Fragebogen, einer Kartenaufgabe und ggf. einer mündlichen
Prüfung. Erweiterte Kenntnisse der
- Navigation,
- der Seemannschaft,
- des Schifffahrtsrechts und
- der Wetterkunde sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung
müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in
Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Neben der
Pflichtaufgabe (Rettungsmanöver) sind ausgewählte Manöver und sonstige
Fertigkeiten vorzuführen.
Fragen- und Antwortenkataloge Sportbootführerschein-See und Sport-küstenschifferschein
Die
amtlichen Fragen- und Antwortenkataloge für den
Sportbootführerschein-See und Sportküstenschifferschein stehen im
"Elektronischen Wasserstraßeninforma-tionssystem" der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de) als pdf-Dateien zum
Download bereit:
www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/patentinformationen/index.html.
Anforderungen der Sportküstenschiffer-Praxisprüfung
1. Rettungsmanöver:
Boje-über-Bord-Manöver unter Segel und unter Maschine.
2. Seemannschaft: Überprüfung der
Seetüchtigkeit der Yacht, Sicherheits-ausrüstung und deren Handhabung.
3. Knoten und Leinenbedienung:
Die gängigen Knoten, Bedienung von Springleinen sowie von Achter- und
Vorleine beim An- und Ablegen.
4. Wetterkunde:
Beurteilung der aktuellen Wetterlage am Ort zum Zeitpunkt der Prüfung,
Ablesen von Wetterdaten (unter Verwendung von Barometer bzw. Barograph)
und deren Interpretation.
5. Navigation:
Bestimmung von Kursen und des Schiffsortes unter Anwendung der
terrestrischen Navigation, Ablesen des GPS-Gerätes, Arbeiten mit
Steuerkompass und Peilkompass.
6. Maschine, Elektrik, Gasanlage:
Maschine starten, Kontrolle von Ölstand und Kühlwasser der Maschine,
Störungs-behebung (Öldruckabfall, Kühlwasserausfall,
Lichtmaschinen-Ausfall), Batterie-kontrolle, Kontrolle der Gasanlage.
7. Manöver unter Maschine:
An- und Ablegen, Aufstoppen und Drehen auf engem Raum, Vorbereitung der
Yacht für das Ein- bzw. Auslaufen, Steuern nach Kompass, Peilen von
festen Seezeichen und Landmarken, Durchführen eines Ankermanövers.
8. Manöver unter Segel:
Segelsetzen, Segelbergen, Ein- und Ausreffen in Fahrt, Wenden, Halsen,
Aufschießen, Setzen einer Bullentalje.
Navigation, Sicherheitseinweisung
Navigation
Navigation ist die "Steuermannskunst" zu Wasser (Nautik), zu Land und in der Luft. Allgemeiner bezeichnet sie das sich Zurechtfinden in einem geografischen Raum, um einen gewünschten Ort zu erreichen. Die Tätigkeit des Navigierens - von lat. navigare (Führen eines Schiffes), sanskrit navgathi - besteht aus drei Teilbereichen:
- Bestimmen der geografischen Position durch Ortsbestimmung nach ver-schiedensten Methoden,
- Berechnen des optimalen Weges zum Ziel und
- Führen des Fahrzeugs zu diesem Ziel, also vor allem das Halten des optimalen Kurses.
Die Teilaufgaben 2 und 3 erfordern die Fähigkeit, den Verkehr auch unter schwierigen Bedingungen aufrecht zu erhalten (z. B. bei Nebel, Eisgefahr oder Gewitter) und jede Möglichkeit einer Kollision mit anderen Fahrzeugen auszuschließen. Daher beinhaltet Navigation auch die Technik und Wissenschaft, über die Ortung hinaus die Route unterwegs neuerlich optimieren zu können.
Die meisten Verfahren der Navigation entstammen der Nautik, also der Ortsbestimmung und Steuerung von Schiffen. Die klassischen Hilfsmittel der Ortung sind geometrischer Natur – vor allem Winkel- und Richtungsmessung, sowie die Bestimmung der Eigengeschwindigkeit und von Distanzen. Sie werden seit Jahrhunderten in folgenden Methodengruppen angewandt:
- Sichtnavigation: das Zurechtfinden in Küstennähe anhand der Erinnerung und einfacher Küsten- bzw. Seekarten (erste "Portolane" um 1200)
- Terrestrische Navigation: die Ortsbestimmung in Küstennähe anhand von Landmarken (markante Punkte an Land) und vereinzelten Leuchttürmen. Auch die Lotung (Tiefenbestimmung des Fahrwassers) gehört dazu. Diese bewährten Methoden werden heute durch dicht markierte Hafeneinfahrten, verschiedene Seezeichen und Funkbaken ergänzt.
- Koppelnavigation (engl. Dead Reckoning): die laufende Ortsbestimmung aus Kurs und Geschwindigkeit. Der Kurs kann mit Sonne, Gestirnen und (seit dem Mittelalter) mit dem Kompass bestimmt werden, die Fahrt durch Schätzung oder mit Relingslog. Die Eintragung ins Logbuch wird (bis heute!) durch grafisches Addieren der Wegstücke in der Seekarte ergänzt. Die so ermittelte Position wird als "gegißter" oder Koppelort bezeichnet und ist - je nach Wetterlage - einige Prozent genau (siehe auch Etmal).
- Wenn möglich, wird beim Koppeln die Abdrift durch Wind berücksichtigt; moderne Hilfsmittel wie Kursrechner (für Winddreieck, Funkfeuer etc.) und Dopplerradar steigern die Genauigkeit auf etwa 0,5 % der Strecke, und die Inertialnavigation abermals.
- Astronomische Navigation: die Ortsbestimmung durch Höhenwinkel-Messung zu Sonne, Fixsternen oder Planeten. Sie ergänzt die drei obigen Methoden auf Langstrecken. Die erreichbare Genauigkeit beträgt mit dem antiken Jakobsstab etwa 100 km, mit modernen Sextanten 1-2 km.
- Zu diesen seit Jahrtausenden bewährten Methoden kam 1899 erstmals die Funknavigation und 1960 die Satellitennavigation.
Sicherheitseinweisung
[Quelle: Wikipedia SkipperQuide]
Die Sicherheitseinweisung dient dazu, die Crew mit den Sicherheitseinrichtungen einer Yacht vertraut zu machen. Hier geht es nicht primär darum, eine Checkliste abzuspulen, sondern die Einweisung so zu gestalten, dass jedes Crewmitglied die sicherheitsrelevanten Belange versteht und sich im Notfall richtig verhalten kann. Abhängig von den Vorkenntnisse kann eine Sicherheitseinweisung länger oder kürzer dauern. Es kann auch sinnvoll sein, die Einweisung in zwei Gruppen durchzuführen.
Psychologisches Gespür ist insbesondere bei der Einweisung von Segelneulingen erforderlich. Immerhin bespricht man während der Einweisung eine Menge Worst-Case Szenarien, noch bevor man losgesegelt ist. Es ist wichtig, den Mitseglern den nötigen Respekt vor bestimmten Einrichtungen und Situationen zu vermitteln, man sollte sie aber auch nicht nachhaltig verschrecken. Insbesondere Segelneulinge wissen oft nicht, was bei dem Törn auf sie zukommt. Nicht vergessen: Krisensituationen sind extrem seltene Ausnahmefälle, die sich fast immer durch umsichtiges Verhalten vermeiden lassen. Man sollte nicht vergessen, dass Segeln nicht gefährlicher als Autofahren ist und ein Törn ja auch der Erholung dienen soll.
Allgemeines
- Eine Hand für's Schiff
- Immer festhalten! Unabhängig von Wetter und Seegang muss man immer eine Hand frei haben, mit der man sich festhält. Eine kleine Welle kann bereits jemanden zum Stürzen bringen.
- Schuhe
- die Verletzungsgefahr auf einer Segelyacht ist vergleichsweise hoch - neben der Bewegung des Bootes stellen Leinen, Klampen und sonstige Einrichtungen eine Gefahr für die Zehen dar. Insbesondere nachts, aber auch tagsüber ist geeignetes Schuhwerk zu tragen.
- Geeignetes Schuhwerk meint vor allem in Hinsicht auf Rutschfestigkeit bei trockenem oder nassem Deck.
- Seekrankheit
- Seekrankheit kann ein Sicherheitsrisiko darstellen. Neben Ausfall von Crewmitgliedern kann die Lethargie Betroffener ein Problem für sie selbst und für die Sicherheit des Schiffes werden. Daher frühzeitig das Entstehen von Seekrankheit durch frische Luft und Rudergehen verhindern und vermeiden, dass sich Crewmitglieder zu sehr psychisch reinsteigern.
- Alkohol
- Für den Schiffsführer gilt die 0,5 Promille-Grenze. Der Schiffsführer muss zudem die Sicherheit seiner Gäste sicherstellen. Übermäßiger Alkoholkonsum von Crew und Gästen können dabei ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Vorgabe muss der Crew kommuniziert werden, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
- Die Regelungen bezüglich Alkoholkonsum vor Anker werden regional unterschiedlich ausgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei ungünstigem Wetter das Schiff jederzeit auslaufbereit sein muss.
An Deck
- Gasflasche -Lage und Funktionsweise erklären, Ventil zu-/aufdrehen. Sicheres Absperren muß von allen an Bord befindlichen Crewmitgliedern verstanden und umsetzbar sein.
- Luken - Bei Segelmanöver immer die Luken schließen. Auf die Verletzungsgefahr hinweisen, wenn man in eine offene Luke tritt. Sicherstellen, das eine Person verantwortlich den Verschluß aller Luken und Ventile prüft und rückmeldet.
- Lenzpumpe - Kurz Verwendung skizzieren
- Notpinne - Aus Backkiste rausholen, Verwendung vorführen oder zumindest andeuten
- Rettungsinsel - Einsatz beschreiben, Hinweis, dass nur bei Feuer und Sinken ausgebootet werden darf
- Feuer - Löschversuche nur bei entstehendem Brand. Hinweisen, das brennender GFK äußerst giftig ist
- MOB - Verhalten und Rollenzuweisung erläutern und Einsatz von Rettungsring, Rettungskragen etc. beschreiben
- Rettungswesten - Anlegen und schauen, dass sie passend eingestellt werden
- Lifebelt - Wird bei Wind ab 5 Bft, entsprechendem Seegang, bei Nacht, auf Kommando oder aufgrund des persönlichen Sicherheitsbedürfnisses getragen. Zeigen, wie er zu verwenden ist und wo man sich wie einpicken kann.
- Niedergang - immer gut festhalten, aufpassen, dass man nicht runterfällt. Bei Arbeiten am Baum ggf. das Schot schließen.
- Winschbedienung - Vorführen, wie man die Winschen bedient und seine Finger schützt
- Verhalten Nachts - Überbordgehen ist nachts absolut gefährlich, daher immer Rettungsweste und Lifebelt tragen (genaue Sichereinweisung in das Nachtsegeln sollte direkt vorher und ausführlich geschehen).